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§ 2 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2024

Entgelte

§ 2.

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 10. April 2024 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 10,68 € zu berechnen.

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2024

Gesetzesnummer

20012602

Dokumentnummer

NOR40262399

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