Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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§ 2 Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2016
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28.9.2016 bis 20.06.2017 (BGBl. II Nr. 267/2016)
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