§ 2
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, sechste Ausgabe 2008, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.7, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)