§ 1
Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.7, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.7, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
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