Betriebliches Vorsorgekassengeschäft
§ 2.
Die Quartalsausweise haben für das Betriebliches Vorsorgekassengeschäft zu enthalten:
1. Angaben betreffend Eigenmittel im Sinne von § 23 BWG in Verbindung mit § 20 BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 1 und 2. Angaben im Sinne des § 30 BMSVG betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft gemäß der Gliederung in den Anlagen 2 und 3.
(Anm. Anlagen werden nicht dargestellt)
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