Erstmals auf den Quartalsausweis zum 30. Juni 2004 anzuwenden (vgl. § 5).
Mitarbeitervorsorgekassengeschäft
§ 2
§ 2. Die Quartalsausweise haben für das Mitarbeitervorsorgekassengeschäft zu enthalten:
1. Angaben betreffend Eigenmittel im Sinne von § 23 BWG in Verbindung mit § 20 BMVG gemäß der Gliederung in der Anlage 1 und 2. Angaben im Sinne des § 30 BMVG betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft gemäß der Gliederung in den Anlagen 2 und 3.
(Anm. Anlagen werden nicht dargestellt)
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