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§ 2 17. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.2.2006

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, fünfte Ausgabe 2005, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des ersten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.01, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

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