§ 1
Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.01, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.01, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)