Kosten für nichtmedizinische Verbrauchsgüter
§ 25
§ 25. Die nichtmedizinischen Verbrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 4 des MLV angeführt. Für ihre Erfassung, Bewertung und Zuordnung sind die Bestimmungen des § 23 sinngemäß anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)