Spezifisches und allgemeines Positionsrisiko
§ 22f.
(1) Das Positionsrisiko in zinsbezogenen Instrumenten und Substanzwerten umfasst das spezifische und das allgemeine Positionsrisiko.
- 1. Das spezifische Positionsrisiko ist das Risiko einer Preisänderung eines Wertpapiers auf Grund von Faktoren, die auf den Emittenten oder - im Fall eines abgeleiteten Instruments - auf den Emittenten des zugrunde liegenden Instruments zurückzuführen ist.
- 2. Das allgemeine Positionsrisiko ist das Risiko einer Preisänderung einer Position, die bei
- a) zinsbezogenen Instrumenten auf eine Änderung des Zinsniveaus und bei
- b) Substanzwerten auf eine allgemeine Bewegung am Aktienmarkt
zurückzuführen ist und diese Faktoren in keinem Zusammenhang mit den spezifischen Merkmalen einzelner Wertpapiere stehen.
(2) Anteilscheine an Kapitalanlagefonds gemäß § 5 Abs. 1 InvFG 1993 und ausländische Kapitalanlagefondsanteile gemäß § 24 Abs. 1 InvFG 1993 sind bei Ermittlung des allgemeinen und spezifischen Positionsrisikos nicht zu erfassen; für sie gilt § 22o.
(3) Für die Ermittlung des spezifischen Positionsrisikos bleiben außer Ansatz:
- 1. Kauf- und Verkaufspositionen in eigenen Emissionen;
- 2. am Geldmarkt genommene Einlagen;
- 3. die Refinanzierung von Positionen des Wertpapier-Handelsbuches;
- 4. Derivate auf Basisinstrumente ohne Emittenten.
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