§ 22f BWG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1998

Spezifisches und allgemeines Positionsrisiko

§ 22f.

Das Positionsrisiko in Schuldtiteln und Substanzwerten umfaßt das spezifische und das allgemeine Positionsrisiko.

  1. 1. Das spezifische Positionsrisiko ist das Risiko einer Preisänderung eines Wertpapiers auf Grund von Faktoren, die auf den Emittenten oder - im Fall eines abgeleiteten Instruments - auf den Emittenten des zugrundeliegenden Instruments zurückzuführen sind;
  2. 2. das allgemeine Positionsrisiko ist das Risiko einer Preisänderung eines Wertpapiers, die bei
  1. a) Schuldtiteln auf eine Änderung des Zinsniveaus und bei
  2. b) Substanzwerten auf eine allgemeine Bewegung am Aktienmarkt zurückzuführen ist und diese Faktoren in keinem Zusammenhang mit den spezifischen Merkmalen einzelner Wertpapiere stehen.

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