§ 22b
Gleichstellung
Ziel der Bestimmungen dieses Unterabschnitts sind die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen sowie der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.
17.01.2020
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 22b
Gleichstellung
Ziel der Bestimmungen dieses Unterabschnitts sind die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen sowie der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.
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