Teilzeitbeihilfe für unselbständig erwerbstätige Mütter
§ 22
Der Zuschuß bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe gemäß § 14 beträgt 41,10 S täglich.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Teilzeitbeihilfe für unselbständig erwerbstätige Mütter
§ 22
Der Zuschuß bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe gemäß § 14 beträgt 41,10 S täglich.
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