Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 84/2013).
Sitzungsgeld des Vorsitzenden
§ 1.
Dem Vorsitzenden, im Falle der Vertretung dessen Stellvertreter, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 800 €. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt diesem Mitglied zusätzlich ein Sitzungsgeld von 90 € für jede angefangene halbe Stunde.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
20001387
Dokumentnummer
NOR40040964
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