1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen Gegenstand
§ 1.
Gegenstand dieser Verordnung sind die Einrichtung der ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung (§ 17 GTelG 2012), die Festlegung der von ihren einzelnen Bereichen wahrzunehmenden Aufgaben sowie nähere Regelungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben.
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2025
Gesetzesnummer
20012827
Dokumentnummer
NOR40268240
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