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§ 1 SupE-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2025

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen Gegenstand

§ 1.

Gegenstand dieser Verordnung sind die Einrichtung der ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung (§ 17 GTelG 2012), die Festlegung der von ihren einzelnen Bereichen wahrzunehmenden Aufgaben sowie nähere Regelungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben.

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2025

Gesetzesnummer

20012827

Dokumentnummer

NOR40268240

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