1. ABSCHNITT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Geltungsbereich
§ 1.
(1) Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie für die öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungsanstalten für Erzieher.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für die als Schulen für Berufstätige geführten Formen an den im Abs. 1 genannten Bildungsanstalten.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2025
Gesetzesnummer
10009892
Dokumentnummer
NOR12124700
alte Dokumentnummer
N7199326952J
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