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§ 1 Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.4.2016

§ 1

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

  1. 1. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an den vier- und fünfjährigen Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen (einschließlich des Lehrplans für die Wahlpflichtgegenstände) ……..........

Anlage 1

  1. 2. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der einjährigen Übergangsstufe allgemein bildender höherer Schulen ………….……….....

Anlage 2

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