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§ 2 Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.12.2016

§ 2

Diese Bekanntmachung und die Anlagen 1 und 2 dieser Bekanntmachung treten mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 an die Stelle der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 89/1984, in der Fassung der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 104/1990 und BGBl. II Nr. 226/2006, sowie der Anlagen 1, 1a, 1b, 2 und 3 dieser Bekanntmachung.

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