Abschnitt 1
Leistungsarten
§ 1
Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:
- 1. das Kinderbetreuungsgeld;
- 2. der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Abschnitt 1
Leistungsarten
§ 1
Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:
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