§ 1.
Für die umfassende Planung des Baues und die Planung der Erhaltung der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck-Staatsgrenze am Brenner ist eine Kapitalgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 5 Millionen Schilling, dem Firmenwortlaut „Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ - im folgenden als Gesellschaft bezeichnet - und dem Sitz in Innsbruck zu errichten, deren Anteile dem Bund zu mindestens 51% vorbehalten sind.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2017
Gesetzesnummer
10007732
Dokumentnummer
NOR12086692
alte Dokumentnummer
N5199549525J
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