vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2026

Tritt nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 EnLG 2012, spätestens jedoch nach sechs Monaten ab Inkrafttreten, außer Kraft (vgl. § 5).

1. Abschnitt

Allgemeines Regelungsgegenstand

§ 1.

(1) Die Lenkungsmaßnahmen nach dieser Verordnung werden gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 EnLG 2012 zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur Inkraftsetzung von Notstandsmaßnahmen auf Grund von Beschlüssen von Organen internationaler Organisationen gesetzt.

(2) Die Lenkungsmaßnahmen sollen die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur Inkraftsetzung von Notstandsmaßnahmen auf Grund von Beschlüssen von Organen internationaler Organisationen ermöglichen.

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2026

Gesetzesnummer

20013128

Dokumentnummer

NOR40276753

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)