Geltungsbereich
§ 1
Diese Verordnung findet Anwendung auf serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter hinsichtlich der Sachgebiete
- 1. Werkstoffe,
- 2. Konstruktion und Bemessung,
- 3. Herstellung,
- 4. Prüfung und Überwachung,
- 5. Kennzeichnung;
sowie das Inverkehrbringen dieser Druckbehälter. Darüber hinausgehende Regelungen für einfache Druckbehälter bleiben unberührt.
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