§ 1 Einfache Druckbehälter-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 29.12.2015

Geltungsbereich

§ 1

Diese Verordnung findet Anwendung auf serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter hinsichtlich der Sachgebiete

  1. 1. Werkstoffe,
  2. 2. Konstruktion und Bemessung,
  3. 3. Herstellung,
  4. 4. Prüfung und Überwachung,
  5. 5. Kennzeichnung;

    sowie das Inverkehrbringen dieser Druckbehälter. Darüber hinausgehende Regelungen für einfache Druckbehälter bleiben unberührt.

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