Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1 Berufsbezeichnung Akademisch geprüfter Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege“ und Akademisch geprüfte Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege“
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.4.1994 bis 31.07.1997 (BGBl. I Nr. 48/1997)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Gesundheitspflege