Justizkonten
§ 1.
Als Justizkonten, auf die die durch Abbuchung und Einziehung entrichteten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren zugunsten des Bundes gutgeschrieben werden, werden folgende Konten bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft bestimmt:
- 1. Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Justiz das Konto mit der Bezeichnung „BMJ Zentralleitung“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 100100000005490000;
- 2. für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Wien das Konto mit der Bezeichnung „OLG Wien“ mit BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 110100000005460009;
- 3. für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Linz das Konto mit der Bezeichnung „OLG Linz“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 550100000005450002;
- 4. für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Graz das Konto mit der Bezeichnung „OLG Graz“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 430100000005470006;
- 5. für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Innsbruck das Konto mit der Bezeichnung „OLG Innsbruck“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 750100000005480003.
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