§ 1 Abgeltung des Aufwands der Bundesanstalt Statistik Österreich“ für den Vollzug des Bildungsdokumentationsgesetzes

Alte FassungIn Kraft seit 28.11.2008

Aufwandsabgeltung

§ 1.

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur hat der Bundesanstalt “Statistik Österreich" den Aufwand für den Vollzug des § 6 Abs. 2 und 3 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 24/2008, abzugelten. Der Aufwandsersatz beträgt für das Schuljahr 2007/08 336 670 Euro und für das Schuljahr 2008/09 296 894 Euro. Der letztgenannte Betrag erhöht sich ab dem Schuljahr 2009/10 um den Hundertsatz, um den das Gehalt eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage in dem dem jeweiligen 1. September vorangegangenen Jahr ansteigt.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

20006091

Dokumentnummer

NOR40102792

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