Verwendung im Bereich des Bundesministeriums für
Landesverteidigung
§ 19.
Im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung wird die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A durch die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung für Offiziere des Intendanzdienstes oder der Grundausbildung für Offiziere des höheren militärtechnischen Dienstes ersetzt.
Schlagworte
Ersatz
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2025
Gesetzesnummer
10008480
Dokumentnummer
NOR12099373
alte Dokumentnummer
N61980115140
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