§ 19 Bundesbahngesetz

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2003

5. Hauptstück

ÖBB-Dienstleistungs GmbH Gründung und Errichtung

§ 19

Zur Durchführung der Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen hat die ÖBB-Holding AG bis spätestens 31. Mai 2004 eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital in der Höhe von 35 000 Euro, dem Firmenwortlaut “ÖBB-Dienstleistungs Gesellschaft mbH", im Folgenden als ÖBB-Dienstleistungs GmbH bezeichnet, und dem Sitz in Wien zu gründen und zu errichten.

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