Sonstige Sonderzuständigkeiten
Aufgaben – Übertragung
§ 19.
Die aus den im Folgenden angeführten Rechtsvorschriften ersichtlichen Aufgaben werden den nachstehenden Abgabenbehörden erster Instanz zugewiesen:
Zollamt für den im § 11 Abs. 1 jeweils angeführten örtlichen Bereich |
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