Aufgaben des Organs gemäß § 12 Abs. 2
Aufgaben des Organs gemäß § 12 Abs. 2
§ 16
Die Aufgaben des Organs gemäß § 12 Abs. 2 sind:
- 1. Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich;
- 2. Verfügung über das zugewiesene Budget;
- 3. Koordination der Tätigkeiten der Studienvertretungen;
- 4. Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
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