Insolvenzverfahren
§ 15.
Im Insolvenzverfahren beträgt die Vergütung für
- 1. die Aufnahme eines Inventars 4,50 Euro und für
- 2. Ermittlungen in einem Insolvenzeröffnungsverfahren 4,50 Euro.
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Insolvenzverfahren
§ 15.
Im Insolvenzverfahren beträgt die Vergütung für
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