§ 15 MMV 2010

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2010

Inkrafttreten

§ 15.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Milchmeldeverordnung 2008, BGBl. II Nr. 306/2008, außer Kraft.

(3) Die in Abs. 2 genannte Verordnung ist jedoch weiterhin auf Meldepflichten anzuwenden, die sich auf Zeiträume vor Inkrafttreten der gegenständlichen Verordnung beziehen.

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