Inkrafttreten
§ 15.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Milchmeldeverordnung 2008, BGBl. II Nr. 306/2008, außer Kraft.
(3) Die in Abs. 2 genannte Verordnung ist jedoch weiterhin auf Meldepflichten anzuwenden, die sich auf Zeiträume vor Inkrafttreten der gegenständlichen Verordnung beziehen.
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