Abs. 4 wurde mit Novelle BGBl. II Nr. 86/2015 ein zweites Mal vergeben.
Inkrafttreten
§ 15.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Milchmeldeverordnung 2008, BGBl. II Nr. 306/2008, außer Kraft.
(3) Die in Abs. 2 genannte Verordnung ist jedoch weiterhin auf Meldepflichten anzuwenden, die sich auf Zeiträume vor Inkrafttreten der gegenständlichen Verordnung beziehen.
(4) Z 4 der Anlage 1 zu § 7 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 235/2011 tritt mit 1. August 2011 in Kraft.
(4) Die §§ 3, 5, 6, 8, 9 Abs. 3 und 10 sowie der Entfall des § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 86/2015 sind auf Sachverhalte, die sich auf den Zeitraum ab 1. April 2015 beziehen, anzuwenden.
Abs. 4 wurde mit Novelle BGBl. II Nr. 86/2015 ein zweites Mal vergeben.
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2019
Gesetzesnummer
20006875
Dokumentnummer
NOR40170074
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