§ 15 MMV 2010

Alte FassungIn Kraft seit 25.4.2015

Abs. 4 wurde mit Novelle BGBl. II Nr. 86/2015 ein zweites Mal vergeben.

Inkrafttreten

§ 15.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Milchmeldeverordnung 2008, BGBl. II Nr. 306/2008, außer Kraft.

(3) Die in Abs. 2 genannte Verordnung ist jedoch weiterhin auf Meldepflichten anzuwenden, die sich auf Zeiträume vor Inkrafttreten der gegenständlichen Verordnung beziehen.

(4) Z 4 der Anlage 1 zu § 7 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 235/2011 tritt mit 1. August 2011 in Kraft.

(4) Die §§ 3, 5, 6, 8, 9 Abs. 3 und 10 sowie der Entfall des § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 86/2015 sind auf Sachverhalte, die sich auf den Zeitraum ab 1. April 2015 beziehen, anzuwenden.

Abs. 4 wurde mit Novelle BGBl. II Nr. 86/2015 ein zweites Mal vergeben.

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2019

Gesetzesnummer

20006875

Dokumentnummer

NOR40170074

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)