§ 151b Bgld. GemBG 2014

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

LGBl. Nr. 48/2015

§ 151b

Anstellungserfordernisse, Anerkennung von Ausbildungsnachweisen

Auf pädagogische Fachkräfte sind die Aufnahmevoraussetzungen des § 6 Abs. 1 und 3 sowie das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtner(innen) und Erzieher(innen), LGBl. Nr. 1/1998, anzuwenden.

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