Inkrafttreten
§ 14.
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2017 in Kraft und ist nur auf jene Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. August 2017 ereignet haben. Sie tritt mit 31. August 2022 außer Kraft. Jene Teilnehmer, deren ABS-Dauer zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens noch nicht abgelaufen ist, dürfen ihre Teilnahme am Alternativen Bewährungssystem entsprechend der voranstehenden Bestimmungen beenden.
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2024
Gesetzesnummer
20009799
Dokumentnummer
NOR40190919
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