Verlautbarungen
§ 14.
Die in Anlage 4 A zitierten Unterlagen mit technischem Inhalt liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, sowie bei den Fernmeldebüros während der Amtsstunden zur Einsicht auf.
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2019
Gesetzesnummer
20002188
Dokumentnummer
NOR40188112
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