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§ 13 SQM-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.6.2019

Aufgaben im Fachstab

§ 13.

(1) Der zur Unterstützung der Leiterin oder des Leiters des Bereichs Pädagogischer Dienst eingerichtete Fachstab hat folgende Aufgaben:

  1. 1. Unterstützung in sämtlichen Planungs- und Steuerungsangelegenheiten,
  2. 2. Unterstützung bei der Umsetzung von zentralen Reform- und Entwicklungsvorgaben,
  3. 3. Unterstützung bei der Koordination der Sicherstellung und schulartenspezifischen Weiterentwicklung des differenzierten Bildungsangebots im Bundesland,
  4. 4. Unterstützung bei der Gesamtsteuerung und Zusammenschau über alle Bildungsregionen, insbesondere in den Bereichen Qualitätsmanagement sowie Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik sowie
  5. 5. Unterstützung bei der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Stakeholdern und externen Partner/innen.

(2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachstab obliegt keine Dienst- und Fachaufsicht.

Schlagworte

Planungsangelegenheit, Reformvorgabe, Dienstaufsicht, Partnerin

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2019

Gesetzesnummer

20010681

Dokumentnummer

NOR40215297

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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