§ 13 Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen D und P 3 und über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1980

Ersatz der Grundausbildung

§ 13.

Die Grundausbildung wird durch den erfolgreichen Abschluß einer der folgenden Ausbildungen oder Prüfungen ersetzt:

  1. 1. Grundausbildung für Wachebeamte,
  2. 2. Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 3,
  3. 3. für Bedienstete, die als Stenotypisten verwendet werden, die staatliche Stenotypieprüfung.

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