Ersatz der Grundausbildung
§ 13.
Die Grundausbildung wird durch den erfolgreichen Abschluß einer der folgenden Ausbildungen oder Prüfungen ersetzt:
- 1. Grundausbildung für Wachebeamte,
- 2. Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 3,
- 3. für Bedienstete, die als Stenotypisten verwendet werden, die staatliche Stenotypieprüfung.
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