Grundausbildung für den Exekutivdienst
§ 12.
Die Grundausbildung für den Exekutivdienst dauert 21 Monate. Sie umfasst eine theoretische Ausbildung und ein Praktikum, in dem die Lehrgangsteilnehmer Erfahrungen im exekutiven Einschreiten sammeln können und mit der Organisation der Sicherheitsexekutive und den Organisationsabläufen vertraut gemacht werden. Das Praktikum ist nach Möglichkeit bei jener Dienstbehörde, die den Lehrgangsteilnehmer entsandt hat, zu absolvieren.
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2025
Gesetzesnummer
20000229
Dokumentnummer
NOR40037871
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