Wissensbilanz der Universität für Weiterbildung Krems
§ 11.
(1) Die Wissensbilanz der Universität für Weiterbildung Krems enthält sämtliche in § 5 Abs. 2 bis 8 und § 14 Abs. 1 enthaltenen Kennzahlen mit Ausnahme der folgenden Kennzahlen:
- 2.A.3 Studienabschlussquote
- 2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien
- 2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
- 2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
- 3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
- 3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
- 1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro
- 1.3 Erlöse aus privaten Spenden in Euro
(2) Folgende Kennzahlen sind in adaptierter Form zu liefern:
- a) 2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien: Die Kennzahl ist sowohl in der Form „Anzahl der belegten ordentlichen Studien“ auf Ebene der Doktoratsstudien als auch in der Form „Anzahl der belegten Universitätslehrgänge“ vorzulegen; die Merkmalsausprägung „Studienart“ umfasst im zweiten Fall ausschließlich Universitätslehrgänge.
- b) 3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse: Die Kennzahl ist sowohl in der Form „Anzahl der Studienabschlüsse“ auf Ebene der Doktoratsstudien als auch in der Form „Anzahl der außerordentlichen Studienabschlüsse“ vorzulegen; die Merkmalsausprägung „Studienart“ umfasst im zweiten Fall ausschließlich Universitätslehrgänge.
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