§ 11 FSG-NV

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2004

Kosten der Nachschulungen

§ 11.

Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt pro Teilnehmer

  1. 2. für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit ............. 109 Euro. In diesen Preisen sind alle Zuschläge enthalten (“Inklusivpreise"). Im Fall von fremdsprachigen Kursteilnehmern kann ein Dolmetscher beigezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

20002159

Dokumentnummer

NOR40051891

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