Kosten der Nachschulungen
§ 11.
Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt pro Teilnehmer
- (Anm.: Z 1 aufgehoben durch VfGH, BGBl. II Nr. 196/2004)
- 2. für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit ............. 109 Euro. In diesen Preisen sind alle Zuschläge enthalten (“Inklusivpreise"). Im Fall von fremdsprachigen Kursteilnehmern kann ein Dolmetscher beigezogen werden.
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2025
Gesetzesnummer
20002159
Dokumentnummer
NOR40051891
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)