§ 11 FSG-NV

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2002

§ 11

— Kosten der Nachschulungen

§ 11. Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt

pro Teilnehmer

1. für eine Gruppensitzung pro Kurseinheit ............ 35 Euro

2. für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit ............. 109 Euro.

In diesen Preisen sind alle Zuschläge enthalten (“Inklusivpreise"). Im Fall von fremdsprachigen Kursteilnehmern kann ein Dolmetscher beigezogen werden.

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