§ 11 FSG-NV

Alte FassungIn Kraft seit 09.2.2005

Kosten der Nachschulungen

§ 11.

Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt pro Teilnehmer

  1. 1. für eine Gruppensitzung pro Kurseinheit zwischen 33 und 37 Euro
  2. 2. für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit zwischen 103 und 115 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2024

Gesetzesnummer

20002159

Dokumentnummer

NOR40062219

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