§ 114b
Ferien
Während der unterrichts- und praktikumsfreien Ferienzeit an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege und an der Ausbildungseinrichtung der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG ist der Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe k 6e von der Dienstleistung unter Fortzahlung der Bezüge befreit.
07.11.2022
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