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§ 114b K-LVBG 1994

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2022

§ 114b
Ferien

Während der unterrichts- und praktikumsfreien Ferienzeit an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege und an der Ausbildungseinrichtung der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG ist der Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe k 6e von der Dienstleistung unter Fortzahlung der Bezüge befreit.

07.11.2022

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