Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
§ 10.
Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für
- 1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 20 Euro und
- 2. die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 20 Euro.
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