In-Kraft-Treten
§ 10
(1) Diese Verordnung tritt mit 10. August 2005 in Kraft.
(2) Kapitalanlagegesellschaften haben die mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung bereits veröffentlichten vereinfachten Prospekte innerhalb von einer Frist von 4 Wochen nach Ablauf des Rechnungsjahres, in welches das In-Kraft-Treten dieser Verordnung fällt, diesen den Bestimmungen dieser Verordnung anzupassen.
(3) § 2 Z 3 undAnlage I Z 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 270/2011 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
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