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§ 10 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.5.2024

2. Abschnitt

Darstellung des Soll–Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen

§ 10.

(1) Frauenquote im Prüfungsdienst: Im Prüfdienst sind Frauen trotz eines steten Anstiegs des Anteils (zuletzt von 46,2 % in den Jahren 2020/2021 auf 47,6 % in den Jahren 2022/2023) nach wie vor unterrepräsentiert. Der angestrebte Frauenanteil von 50 % wäre bei einer Nachbesetzung der 31 bis Ende des Jahres 2029 durch prognostizierte Abgänge im Prüfdienst (siehe unten im 3. Abschnitt) freiwerdenden Stellen mit 16 Frauen und 15 Männern erreicht.

(2) Frauenanteil bei Leitungsfunktionen: In den Funktionen Sektionsleitung, Sektionsleitung-Stellvertretung, Bereichsleitung und Stabstellenleitung ist bereits ein Frauenanteil von zumindest 50 % erfüllt. Dies bei allen Leitungsfunktionen zu erreichen, ist nur langfristig möglich; dazu müssten von 34 zu besetzenden Abteilungsleitungen bzw. deren Stellvertretungen jeweils 17 Frauen diese Funktionen ausüben.

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2024

Gesetzesnummer

20012584

Dokumentnummer

NOR40261992

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