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§ 11 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.5.2024

3. Abschnitt

Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2029 und verbindliche Vorgaben Fluktuation und Prognose

§ 11.

(1) Die Fluktuation wurde aufgrund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2029 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:

 

Frauen

Männer

gesamt

Pensionierung

12

16

28

Austritt gemäß § 21 BDG 1979

2

2

4

Versetzung gemäß § 38 BDG 1979

-

-

-

Tod gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 BDG 1979

1

-

1

Zeitablauf von befristeten Dienstverhältnissen, einverständliche Auflösung, Kündigung gemäß VBG 1948

4

2

6

gesamt

19

20

39

davon Prüfungsdienst

11

17

28

    

(2) Bis Ende des Jahres 2029 ist jedenfalls mit weiteren Abgängen von 19 Frauen (davon 10 im Prüfungsdienst) und 22 Männern (davon 21 im Prüfungsdienst), bedingt durch Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters, zu rechnen.

(3) Der Rechnungshof ist bei der Stellenausschreibung an einer vermehrten Bewerbung von Frauen interessiert und bringt dies dadurch zum Ausdruck, dass er in seinen Ausschreibungen Frauen besonders einlädt, sich zu bewerben.

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2024

Gesetzesnummer

20012584

Dokumentnummer

NOR40261993

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